Psychotherapeutische Sprechstunde
Ab April 2017 werden Sprechstunden in unseren Praxen angeboten, ab April 2018 ist die Psychotherapeutische Sprechstunde eine Voraussetzung, um eine ambulante Psychotherapie als gesetzlich versicherter Patient in Anspruch nehmen zu koennen.
Im Rahmen der Sprechstunde erfolgt ein Erstgespraech, eine Fragebogendiagnostik sowie die Indikationsstellung fuer oder gegen eine Psychotherapie. Daran anschliessend findet eine Beratung hinsichtlich des weiteren Vorgehens statt (z.B. ambulante Psychotherapie, Beratungsstelle, teilstationaere Behandlung, stationaere Behandlung). Das Vorgehen wird von den Krankenkassen so vorgeschrieben und ist notwendige Voraussetzung fuer den Beginn der probatorischen Sitzungen.
Ein Termin in der Sprechstunde ist keine Garantie fuer die Uebernahme in die Behandlung. Mit der Indikationsstellung koennen Sie die probatorischen Sitzungen in meiner und auch anderen Praxen in Anspruch nehmen.